AGB Night & Day National zum Download AGB Night & Day National zum Download).
Gesetzliche Grundlage der Haftungsregelung ist das Handelsgesetzbuch (HGB), vierter Abschnitt. Danach haftet Night & Day gegenüber dem Auftraggeber für alle durch Night & Day mit eigenem Personal abgewickelten Aufträge bzw. an Transportunternehmer (Frachtführer) vergebenen Aufträge gem. § 425 HGB für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch überschreiten der Lieferfristen entstehen.
Im Gütertransport sowie bei Kurierfahrten ist gem. § 431 HGB die durch Night & Day zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung auf einen Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Gesamtsendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist oder nur eines entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist, begrenzt.