Hinweise zu Sendungen nach Großbritannien

Sehr geehrte Kunden

der Brexit, also der Austritt von Großbritannien aus der EU, ist inzwischen ein tägliches Thema in allen Medien.
Die Meldungen sind leider nicht immer klar und eindeutig und dies grade in Bezug auf das „last minute“-Abkommen zwschen Großbritannien und der EU.

Die Fakten:
• Es gibt ein Abkommen zwischen der EU und Großbritannien, das viele Punkte des neuen Miteinanders regelt.
• Großbritannien ist seit dem 1.1.2021 endgültig kein Mitgliedsstaat der EU mehr.
• Es gibt auch keine weitere Übergangszeit (endet am 31.12.2020). Somit ist der Brexit endgültig.

Was heißt dies für uns als Transportdienstleister?
• Alle Sendungen nach Großbritannien sind nun klassische 3. Land Sendungen (wie etwa nach Norwegen oder der Schweiz).
• Dies gilt für alle Servicelevel und für alle Versandformen:
• Für alle Warensendungen muss eine Handelsrechnung vorhanden sein.
• Wenn der Kunde ein „paperless“-Kunde ist, überträgt der Kunde die Rechnung elektronisch und es muss keine Rechnung am Paket sein.
• Letter und Dokumente brauchen keine Rechnungen.
• Ganz wichtig sind die die Regeln für RS-Rücksendungen (weil wir hier die meisten Fehler bei unseren Kunden erwarten).
• Alle RS-Shipments nach Großbritannien brauchen auch eine Handelsrechnung.

Wie verhalten wir uns beim Kunden?
• Übergibt uns der Kunde eine Sendung nach Großbritannien und es sind keine Zolldokumente am Paket:
• Den Kunden fragen, ob es sich um eine Paperless-Sendung handelt (Kürzel EDI auf dem Label).
• Wenn es sich um keine Paperless-Sendungen handelt und es sind keine Dokumente am Paket, dann bleibt das Paket beim Kunden.


Zusammenfassung:

Großbritannien ist seit dem 1.1.2021 endgültig aus der EU ausgetreten. Dass heisst, alle Pakete brauchen nun eine Handelsrechnung.